Häufig gestellte Fragen zum Thema Spenden
Hier wollen wir Spender, aber auch mittelbar Betroffene über wichtige Fragen zum Thema Spenden informieren.
- Als gemeinnützige Organisation haben wir das Recht, Spendenbescheinigungen auszustellen. Bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen sind wir den strengen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechtes unterworfen. Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus, wenn dafür folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Wir stellen Spendenquittungen erst ab einem Betrag von über 300 Euro aus, denn aufgrund des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements vom 28.12.2020 wird eine Spende bis 300 Euro durch Vorlage des Einzahlungs- oder Überweisungsbelegs durch das Finanzamt als vereinfachter Spendennachweis anerkannt. Eine Spendenbescheinigung ist daher nicht notwendig.
- Wenn Ihre Spende über einem Betrag von 300 Euro liegt und Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie bitte Ihre Adresse im Verwendungszweck der Überweisung an.
- Ihre Spende sollte sich anhand der Kontoauszüge eindeutig identifizieren lassen. Für eine Spendenbescheinigung sollten daher Auftraggeber der Überweisung und Spender identisch sein.
- Weiterhin ist es gemäß der Rechtsprechung der Finanzgerichte leider nicht möglich, dass wir auf den Namen des Einzahlers/der Einzahlerin einer Sammelspende eine Spendenbescheinigung ausstellen.