spenden-Teaser-Bild

Private Forschungsförderung

Parkinson verstehen und stoppen

Die kommenden 10 Jahre sind für die Parkinson-Forschung entscheidend.
Mehr dazu

Beschleunigen Sie den Fortschritt mit Ihrer Spende.

Ihre Spende hilft!

In Deutschland sind viele Millionen Menschen von chronischen neurologischen Erkrankungen betroffen. Die Anzahl der Patienten mit Parkinson, Demenz, Alzheimer oder Depression wird sich in den nächsten Jahrzehnten vervielfachen. Erkrankungen wie Parkinson werden zu einer der größten gesundheitspolitischen Herausforderungen der Zukunft. Wichtige Forschungsprojekte können jedoch nur noch mithilfe privater Mittel realisiert werden, weil die öffentliche finanzielle Unterstützung immer weiter abnimmt.

Ihre Spende kommt an

Mit dem Ziel, eines Tages das Fortschreiten von Parkinson stoppen oder die Erkrankung sogar heilen zu können, fördert die Deutsche Parkinson Gesellschaft Forschungsprojekte, die Ursachen aufklären, diagnostische Methoden zur Früherkennung verbessern und neue Therapien entwickeln. Die DPG unterstützt junge herausragende Wissenschaftler und Ärzte auf dem Gebiet der Parkinson-Krankheit und anderer Bewegungsstörungen, damit die Forschungs- und Versorgungsqualität in Deutschland auf hohem Niveau erhalten bleibt.

Die DPG finanziert ihre Arbeit ausschließlich über Spenden. Nur mit Ihrer Hilfe können wir die Forschung vorantreiben, Ergebnisse schneller in die klinische Praxis umsetzen und Betroffenen immer besser und effektiver helfen.

Daneben können Sie auch an die Parkinson Stiftung spenden. Sie wurde von der DPG 2019 mit dem Ziel gegründet, eine gemeinnützige Institution für die transparente Mittelverwaltung und Projektförderung großer Förderprojekte zu schaffen. Die DPG arbeitet eng mit der Parkinson Stiftung zusammen - jede Spende fließt in die gemeinsame Arbeit für eine intensive Forschung, verbesserte Diagnose und Therapie der Parkinson-Krankheit sowie Unterstützung von Betroffenen und Angehörigen.

 

So können Sie spenden

Es gibt viele Möglichkeiten, die Deutsche Parkinson Gesellschaft mit einer Spende zu unterstützen: Planen Sie ein Jubiläum, einen Geburtstag, ein Treffen mit der Familie oder mit Freunden? Spenden an die DPG können ein beliebtes Geschenk sein. Es kann ein Trost sein, nach dem Verlust eines geliebten Menschen etwas Gutes zu tun; manche Menschen legen bereits zu Lebzeiten fest, dass sie nach ihrem Tod den Einsatz gegen die Parkinson-Krankheit mit einer Spende stärken möchten.

Jede Spende, ob einmalig oder regelmäßig, trägt dazu bei, die Forschung auf dem Gebiet der Parkinson-Krankheit und die Versorgung der Betroffenen zu verbessern.

Falls Sie es wünschen, schicken wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung zu. Bei Spenden bis 300 € genügt der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung. Zusätzlich müssen Sie den folgenden Beleg vorlegen.

Download Bestätigung über Zuwendung einer Spende (PDF)

Ihre Spende erreicht uns auf folgendem Weg

  • digital per Online-Formular rechts
  • als Zahlung per Banküberweisung
  • als regelmäßige Unterstützung per Dauerauftrag

Bitte geben Sie im Feld Verwendungszweck "Spende", Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an.

Unsere Bankverbindung lautet:
Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen e.V.
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE87300606010004114593
BIC: DAAEDEDDXXX
Konto: 0004114593
BLZ: 30060601

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Anfragen richten Sie bitte, bevorzugt per E-Mail, an Christian von Grafenstein:
 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

August-Sperl-Str. 1
97074 Würzburg
0157 83873500

Vielen Dank.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen ist vom Finanzamt aufgrund ihrer Förderung wissenschaftlicher Zwecke und der allgemein als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Dienste (Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe) anerkannt als Institution, die steuerbegünstigten Zwecken dient. Daher sind wir berechtigt, von Ihnen Spenden entgegenzunehmen und Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Spenden

Hier wollen wir Spender, aber auch mittelbar Betroffene über wichtige Fragen zum Thema Spenden informieren.

  • Als gemeinnützige Organisation haben wir das Recht, Spendenbescheinigungen auszustellen. Bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen sind wir den strengen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechtes unterworfen. Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus, wenn dafür folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Wir stellen Spendenquittungen erst ab einem Betrag von über 300 Euro aus, denn aufgrund des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements vom 28.12.2020 wird eine Spende bis 300 Euro durch Vorlage des Einzahlungs- oder Überweisungsbelegs durch das Finanzamt als vereinfachter Spendennachweis anerkannt. Eine Spendenbescheinigung ist daher nicht notwendig.
  • Wenn Ihre Spende über einem Betrag von 300 Euro liegt und Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie bitte Ihre Adresse im Verwendungszweck der Überweisung an.
  • Ihre Spende sollte sich anhand der Kontoauszüge eindeutig identifizieren lassen. Für eine Spendenbescheinigung sollten daher Auftraggeber der Überweisung und Spender identisch sein.
  • Weiterhin ist es gemäß der Rechtsprechung der Finanzgerichte leider nicht möglich, dass wir auf den Namen des Einzahlers/der Einzahlerin einer Sammelspende eine Spendenbescheinigung ausstellen.

DPG-Logo mobil

dpg logo