Neue Leitlinie zur Diagnose und Therapie der Parkinson-Krankheit: Früherkennung und Genetik im Fokus der Forschung
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Seit November 2023 gibt es für die Diagnostik und Therapie der Parkinson-Krankheit eine neue, vollständig überarbeitete S2k-Leitlinie [1]. Neben der Deutschen Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen (DPG) waren weitere 18 Fachgesellschaften, Berufsverbände und Organisationen am Konsensusprozess beteiligt, der von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) koordiniert wurde. „Die Parkinson-Forschung hat entscheidende Fortschritte gemacht, die in die neue Leitlinie eingeflossen sind, um eine Behandlung nach aktuellem Wissensstand zu gewährleisten. Besonders wichtig für den Behandlungserfolg ist eine frühzeitige und differenzierte Diagnose, welche schon jetzt die Therapieempfehlungen beeinflusst. Die Früherkennung ist auch Voraussetzung für eine ursächliche Therapie, die wir hoffentlich in wenigen Jahren zur Verfügung haben. Darauf bereitet die neue Leitlinie vor“, sagt Prof. Joseph Claßen, erster Vorsitzender der DPG und Direktor der Klinik und Poliklinik für Neurologie am Universitätsklinikum Leipzig.

Parkinson ist bisher nicht heilbar. Die derzeit verfügbaren Therapien wirken nur symptomatisch und setzen nicht bei den Wurzeln der Erkrankung an. Daher kann man die Abbauprozesse im Gehirn bislang nicht aufhalten. Eine wichtige Erkenntnis der aktuellen Parkinson-Forschung ist, dass die Parkinson-Krankheit in vielen Fällen durch genetische Varianten bzw. Mutationen entsteht. Aus diesem Grund empfiehlt die neue Leitlinie unter anderem, künftig den allgemeineren Begriff „Parkinson-Krankheit“ statt „idiopathisches Parkinson-Syndrom“ – also ohne bekannte Ursache – zu verwenden.

Aus den Erkenntnissen zu den genetischen Ursachen der Parkinson-Krankheit ergeben sich neue Ansatzpunkte für die Behandlung, die auf molekulare Ursachen abzielen und so in die Entstehung der Parkinson-Krankheit eingreifen, statt nur die Symptome zu behandeln. „Wir gehen heute davon aus, dass wir in absehbarer Zeit eine Therapie entwickeln, die das Fortschreiten der Parkinson-Krankheit bremst, ihren Ausbruch verzögert oder ihn sogar verhindert“, erklärt Prof. Claßen.

Frühe Diagnose als Voraussetzung für spezifische Therapien

Ein Schwerpunkt der neuen Leitlinie sind die Diagnose und die Früherkennung: So wird empfohlen, im Fall erster Symptome, die im Frühstadium auf eine Parkinson-Krankheit hinweisen können, zum Beispiel eine Geruchstestung oder eine polysomnographische Untersuchung im Schlaflabor als ergänzende Diagnostik miteinzubeziehen sowie nicht motorische Symptome. Auch eine kraniale Magnetresonanztomographie sollte bei Parkinson-Verdacht frühzeitig erfolgen, um andere Erkrankungen auszuschließen. Erstmals empfiehlt die Leitlinie auch konkret, auf Wunsch der Betroffenen eine humangenetische Diagnostik durchzuführen, vor allem wenn Parkinson in der Familie auftritt oder wenn die Krankheitssymptome vor dem 50. Lebensjahr auftreten.

Die Leitlinie weist außerdem auf die Bedeutung einer frühzeitigen, altersgerechten und individuellen Therapie hin. Die detaillierten Empfehlungen zur Therapie der Parkinson-Krankheit wurden teilweise modifiziert, durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse gesichert oder ergänzt – in Bezug sowohl auf medikamentöse Therapien als auch auf die verschiedenen Formen invasiver Therapien wie Pumpentherapien und Tiefe Hirnstimulation, zu denen es inzwischen Langzeitstudien gibt. Betont wird außerdem die Bedeutung einer multidisziplinären, teambasierten Versorgung zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Parkinson.

Die wissenschaftlich begründete und praxisorientierte Überarbeitung und Aktualisierung der Leitlinie zur Diagnose und Therapie der Parkinson-Krankheit soll die klinische, die ambulante und die stationäre Versorgung von Menschen mit Parkinson weiter verbessern, von der (frühen) Diagnostik bis hin zur individuell passenden medikamentösen oder operativen Behandlung. „Das ist ein wichtiger Fortschritt für die bis zu 400.000 Menschen mit Parkinson in Deutschland“, sagt Prof. Claßen.

Referenzen

[1] Höglinger G., Trenkwalder C. et al., Parkinson-Krankheit, S2k-Leitlinie, 2023, in: Deutsche Gesellschaft für Neurologie (Hrsg.), Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie. www.dgn.org/leitlinie/parkinson-krankheit

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Die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen (DPG) fördert die Erforschung der Parkinson-Krankheit und verbessert die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Organisiert sind in der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaft Parkinson-Ärztinnen und Ärzte, Grundlagenforscher:innen und andere Berufsgruppen mit einschlägiger qualifizierter Ausbildung. Die Zusammenarbeit ist entscheidend für die Fortschritte in Diagnostik und Therapie. Die DPG finanziert ihre Arbeit ausschließlich über Spenden. Sie kooperiert eng mit der von ihr im Jahr 2019 gegründeten Parkinson Stiftung. Jeder finanzielle Beitrag bringt die Erforschung der Parkinson-Krankheit weiter voran. www.parkinson-gesellschaft.de

1. Vorsitzende: Prof. Dr. Kathrin Brockmann, Tübingen
2. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Joseph Claßen, Leipzig
3. Vorsitzende: Prof. Dr. Brit Mollenhauer, Göttingen
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Schatzmeister: Prof. Dr. med. Lars Tönges, Bochum

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Die Parkinson Stiftung informiert die Öffentlichkeit über die Parkinson-Krankheit und widmet sich der Förderung der Parkinson-Forschung durch private Spenden. Sie wurde 2019 von der Deutschen Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen e.V. mit dem Ziel gegründet, eine gemeinnützige Institution für die transparente Mittelverwaltung und Projektförderung großer Förderprojekte zu schaffen. Beide Organisationen arbeiten eng zusammen und sind für ihre Arbeit auf private Spenden angewiesen.

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