Die DPG schreibt im Jahr 2026 eine neue Förderlinie aus:
Zielsetzung
Ziel dieser Förderlinie ist die wissenschaftliche Förderung von Projekten zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung oder Implementierung von Therapien bei der Parkinson‑Krankheit sowie anderen Bewegungsstörungen. Gefördert werden nicht-medikamentöse Therapieformen, die auf körperliche, funktionale oder kreativ-expressive Interventionen abzielen und einen nachweisbaren Beitrag zur Erhaltung von Mobilität, Gedächtnis, Selbstständigkeit und sozialer Teilhabe leisten. Gefördert werden insbesondere Projekte aus den Bereichen Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Musik- und Bewegungstherapie sowie Pflegewissenschaften.
Nicht förderfähige Maßnahmen
Maßnahmen aus dem Bereich der klinischen Neuropsychologie sowie psychotherapeutische Interventionen sind nicht Gegenstand dieser Förderlinie. Projekte dieser Bereiche werden auf die Nachwuchsförderlinie verwiesen. Mit dieser Ausschreibung sollen die Interdisziplinarität und Interprofessionalität gestärkt und praxisnahe Forschung im Therapiebereich gefördert werden.
Antragsberechtigung und Förderumfang
Antragsteller:innen können Therapeut:innen sein aus den Berufsfeldern
- Ergotherapie,
- Physiotherapie,
- Logopädie
- Musik- und Bewegungstherapie
- Pflegewissenschaften
Wenn die Antragsteller:innen keine oder nur geringe wissenschaftliche Vorerfahrungen aufweisen können, so ist zwingend ein/e wissenschaftlich qualifizierte/r Mentor/in anzugeben, die das Projekt methodisch‑wissenschaftlich betreut.
Förderumfang
Gefördert werden können Personal‑ und Sachmittel bis zu einer Höhe von 75.000 Euro (maximal pro Antrag). Die Förderung dient als Anschubfinanzierung. Das Projekt darf nicht bereits anderweitig vollständig gefördert sein.
Förderinhalt
Gefördert werden z. B.:
• wissenschaftliche Pilot‑ oder Machbarkeitsstudien zur nicht‑medikamentösen Therapie (z. B. Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Musik-und Bewegungswissenschaften, Pflegewissenschaften) bei Parkinson oder anderen Bewegungsstörungen,
• Implementierungs‑ oder Versorgungsforschungsprojekte zur nicht‑medikamentösen Therapie,
• Projekte zur Messung bzw. Evaluierung neuer Therapieformen, Qualitäten oder Versorgungsansätze.
Projekte mit starkem Praxisbezug und Interdisziplinarität und Interprofessionalität (z. B. Kooperation Therapeut:innen + Neurologie) werden besonders begrüßt.
Anforderungen an den Antrag
Der Antrag sollte folgende Bestandteile umfassen:
1. Anschreiben mit vollständiger Anschrift der Antragsteller:in, ggf. Mentor:in.
2. Lebenslauf der Antragsteller:in (mit Übersicht der bisherigen Qualifikation) sowie ggf. des Mentors.
3. Falls vorhanden: Publikations‑ oder Projektverzeichnis der Antragsteller:in.
4. Projektbeschreibung (max. 5 Seiten) mit den folgenden Gliederungspunkten:
• Antragsteller:in und ggf. Mentor:in
• Hintergrund und Relevanz (inkl. Bezug zu Parkinson/Bewegungsstörungen)
• Fragestellung bzw. Zielsetzung
• Eigene Vorarbeiten und Vorerfahrungen
• Arbeitsprogramm und Methodik
• Zeitplan und Meilensteine
• Erwartete Ergebnisse und Bedeutung für Forschung und Versorgung
• Kooperationen/Versorgungszusammenhänge (falls vorhanden)
5. Aufstellung der beantragten Fördermittel (Personal und Sachmittel) inkl. Begründung.
6. Bestätigung der Institution (z. B. Klinik, Therapiepraxis) zur Durchführung des Projektes.
Auswahlkriterien
Die Entscheidung über die Vergabe trifft der Vorstand der DPG sowie die SprecherInnen der DPG-Arbeitsgruppen. Ausschlaggebend sind insbesondere:
• Originalität und Innovationsgehalt des Projekts
• Wissenschaftliche und methodische Qualität (bzw. Begleitung durch Mentor)
• Praxis- und Versorgungsrelevanz für nicht‑medikamentöse Therapien bei Parkinson/Bewegungsstörungen
• Realisierbarkeit innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens und mit den beantragten Mitteln
• Qualifikation der Antragsteller:in (und ggf. Mentor)
• Interdisziplinarität und Kooperation mit neurologischer/neurochirurgischer Versorgung oder Therapiepraxen.
Frist und Hinweise zur Einreichung
• Bewerbungsschluss: 15.02.2026
• Einreichung: als zusammengefügtes PDF‑Dokument über ein Online‑Formular der DPG.
• Sprache: Deutsch oder Englisch (nach Wahl).
• Bekanntgabe der Auswahl: voraussichtlich zum Welt‑Parkinson‑Tag im April 2026.
• Die Fördermittel sind nach Bewilligung innerhalb von 12 Monaten zu beantragen bzw. abzurufen.
Hinweis
Mit dieser Förderlinie möchte die DPG einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der nicht‑medikamentösen Therapie bei der Parkinson‑Krankheit und verwandten Bewegungsstörungen leisten — wir freuen uns auf vielfältige, interdisziplinäre und praxisnahe Antragstellungen.